Die Abrechnung im Notdienst erfolgt nach §4 der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, Fassung 2022). Diese sieht eine Notdienstgebühr in Höhe von € 59,50 brutto vor. Die im Notdienst erbrachten tierärztlichen Leistungen werden im doppelten Satz abgerechnet, eine Abrechnung bis zum 4fachen Satz ist je nach Aufwand möglich.
Im Notdienst wird immer sofort abgerechnet, eine Behandlung auf Rechnung ist nicht vorgesehen.
Warum wir eine kostenpflichtige Telefon-Nummer haben:
Um den Notdienst einfacher zugängig und gut auffindbar zu machen, betreiben wir diese Website und die zentralen Rufnummern, für den nördlichen und südlichen Rhein-Erft-Kreis abdeckt.
Jeder Anruf kostet 20 Cent.
Mit diesen Einnahmen sollen die Website und die Telefonnummern finanziert werden.
Sollte mehr Geld als dafür nötig eingenommen werden, wird dies an örtliche Tierschutzvereine gespendet. Für diese Organisations-Struktur wurde ein gemeinnütziger Verein gegründet:
Der Notdienstring ist als gemeinnütziger Verein organisiert und unterstützt den lokalen Tierschutz.
Probleme bei der Wahl einer kostenpflichtigen Telefon-Nummer?
Manche Telefone bzw. Anbieter lassen das Wählen kostenpflichtiger Telefonnummern nicht zu. Prüfen Sie in diesem Fall bitte Ihre Telefoneinstellungen, kontaktieren Sie Ihren Telefonanbieter oder probieren Sie ein anderes Telefon.