Die Abrechnung im Notdienst erfolgt nach §4 der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, Fassung 2022). Diese sieht eine Notdienstgebühr in Höhe von € 59,50 brutto vor. Die im Notdienst erbrachten tierärztlichen Leistungen werden im doppelten Satz abgerechnet, eine Abrechnung bis zum 4fachen Satz ist je nach Aufwand möglich.
Im Notdienst wird immer sofort abgerechnet, eine Behandlung auf Rechnung ist nicht vorgesehen.
Warum wir eine kostenpflichtige Telefon-Nummer haben:
Um den Notdienst einfacher zugängig und gut auffindbar zu machen, betreiben wir diese Website und eine zentrale Rufnummer, die den gesamten Rhein-Erft-Kreis abdeckt.
Der Anruf kostet pro Minute 2,99€ und wird sekundengenau abgerechnet.
Mit diesen Einnahmen sollen die Website und die Telefonnummer finanziert werden.
Sollte mehr Geld als dafür nötig eingenommen werden, wird dies an örtliche Tierschutzvereine gespendet. Für diese Organisations-Struktur wurde ein gemeinnütziger Verein gegründet: